Als Stückgut werden Güter bezeichnet, die sich am Stück transportieren lassen. Es kann sich dabei sowohl um ein Packstück als auch um eine Palette, ein Fass oder eine Kiste handeln. Flüssigladungen wie Milch, Benzin, Gase oder Chemikalien werden dagegen nicht als Stückgut bezeichnet.
Stückgüter:
Auch Stückgut muss sicher und vollständig verpackt sein, um den Inhalt vor Beschädigungen zu schützen. Auf unförmige und nicht stapelbare Paletten wird ein zusätzliche Zuschlag erhoben.
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